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Aus dem Unfallgeschehen - Explosion einer Batterie

ep11/2005, 1 Seite

Der Betriebselektriker hatte den Auftrag, monatlich die Notstromversorgung zu überprüfen. Teil des Checks war auch ein kurzes Starten des Notstromaggregates.


immer größere Bedeutung. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und Arbeitsausfälle, z. B. aufgrund von Wirbelsäulenerkrankungen, zu vermeiden. Als praktische Hilfe vor Ort bietet die BGFE daher einen Schulungswagen an. Unterstützt durch einen Betriebsmediziner werden konkrete Informationen zum richtigen Sitzen gegeben. Positiv wirkt sich auch eine vorausgehende Begehung und Beratung für die Mitarbeiter an den verschiedenen Arbeitsplätzen aus. Dabei wird die vorgefundene Situation auch mit Bildern dokumentiert. Auf der Veranstaltung im Schulungswagen erläutert dann der Betriebsmediziner den Mitarbeitern die Ergebnisse der Beratungen unter Zuhilfenahme der im Betrieb aufgenommenen Bilder und dem BGFE-Film „Ihr Rücken, Ihr Sitz, Ihr Bildschirm“. Teekochen im Büro Mit einem Unfall beim Teekochen hatte sich das Sozialgericht zu beschäftigen. Im vorliegenden Fall ging es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalles einer Versicherten in einem Copy-Shop. Um ihren Durst zu stillen, bereitete sie sich mit einem Heißwassergerät einen Tee zu. Dabei kippte das Gerät um, und kochendes Wasser lief ihr über den Rücken. Abbruch der Kostenübernahme. Nachdem die BG die Heilbehandlung zu Lasten der Unfallversicherung abbrach, weil die Versicherte erklärt hatte, den Tee für Eigengebrauch zu kochen, behauptete diese, den Tee nicht nur für sich, sondern auch für gelegentlich vorbeischauende Service-Techniker und Kunden zubereitet zu haben. Versicherungsschutz abgelehnt. Das Gericht lehnte den Versicherungsschutz trotzdem ab. Es führte dabei aus, dass die Nahrungsaufnahme für den eigenen Bedarf in Rechtsprechung und Literatur unstreitig nicht versichert sei. Wenn die Tätigkeit sowohl eigenwirtschaftlich ist als auch betrieblichen Belangen dient, also eine so genannte „gemischte Tätigkeit“ vorliegt, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn diese Tätigkeit hypothetisch auch alleine, ohne privaten Zweck, vorgenommen worden wäre. Im vorliegenden Fall schloss das Gericht aus den Gesamtumständen, dass das Anbieten von Tee für eigene Mitarbeiter und Kunden allenfalls ein unbedeutender Nebenzweck war. Es führte unter Einbeziehung eigener Sachkunde zum Teekonsum aus, dass nach Art und Umfang der Zubereitung der Teegenuss durch Dritte unwahrscheinlich gewesen wäre - SG Gelsenkirchen, Az S 10 U 308/98. Aus dem Unfallgeschehen Explosion einer Batterie Arbeitsauftrag. Der Betriebselektriker hatte den Auftrag, monatlich die Notstromversorgung zu überprüfen. Teil des Checks war auch ein kurzes Starten des Notstromaggregates. Unfallhergang. Wie gewöhnlich betrat der Betriebselektriker auch am Tage des Vorkommnisses den Raum des Notstromaggregates. Nach Prüfen der Spannung der Starterbatterien drückte er den Anlasserknopf, um das Aggregat anlaufen zu lassen. Unbemerkt für ihn blieb, dass der Anlasserknopf hängen blieb. Kurze Zeit später explodierte die Batterie (Bild ). Dabei wurden drei Kammern zerstört und die Schwefelsäure im Raum verspritzt. Fast durch ein Wunder blieb der Betriebselektriker ohne jeglichen Körperschaden. Unfallanalyse. Die Ursache konnte im Nachhinein nicht eindeutig ermittelt werden. Es kann jedoch vermutet werden, dass die Batterie durch den klemmenden Anlasserknopf schon mehrfach sehr stark erwärmt wurde. Die Folgen könnten eine vorschnelle Alterung der Batterie und deshalb Haarrisse an den Verbindern (galvanische Verbindungen zwischen den Zellen) und Kontaktierungen der Platten gewesen sein. Eine Funkenbildung an diesen Fehlerstellen könnte dann am Tag des Vorkommnisses das explosionsfähige Gas in den Zellenräumen entzündet haben. Vielleicht verstärkte auch noch ein sehr geringer Katalytfüllstand durch unzureichende Wartung der Batterie die Auswirkungen der Explosion. Anmerkung. Auch bei „wartungsarmen“ oder „wartungsfreien“ Akkumulatoren muss der Katalytfüllstand in regelmäßigen Abständen überprüft werden, da auch bei diesen Akkumulatoren Wasserdampf mehr oder weniger schnell entweichen kann. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11 871 Explodierte Batterie

Autor
  • J. Jühling
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