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ATEX-Anforderungen an Motorschutzeinrichtungen

ep7/2003, 4 Seiten

Nach den ATEX-Richtlinien dürfen ab 01.07.2003 für den Überlastungsschutz explosionsgeschützter elektrischer Maschinen nur noch Schutzeinrichtungen in Verkehr gebracht werden, deren sichere Funktion nachgewiesen ist. Als Nachweis dient in der Kategorie 2 die EG-Baumusterprüfbescheinigung einer benannte Stelle und in der Kategorie 3 ein Hinweis in der EG-Konformitätserklärung oder in der Betriebsanleitung des Herstellers.


   

Autor
  • H. Greiner
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