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Schutzmaßnahmen

Anschluss einer neuen Kreissäge

ep4/2016, 3 Seiten

Für unsere Tischlerei wurde eine neue Kreissäge (Nennstrom 3 × 20 A) geliefert sowie durch den Hersteller über eine CEE-Steckvorrichtung (5 × 16 A) angeschlossen und in Betrieb genommen. Bereits kurze Zeit später kam es zu ersten Stromausfällen durch Auslösen des vorgeschalteten Fehlerstrom-Schutzschalters (63/0,03 A). An diesem RCD sind noch weitere Maschinen über CEE-Steckvorrichtungen angeschlossen. Die Messung mit einer Stromzange (Typ Beha AC 50 A) ergab im Stand-by-Betrieb einen gemessenen Wert von 12,2 mA für die neue Säge. Im Leerlauf erhöhte sich der Wert minimal auf 13,2 mA. Da RCDs bekanntlich schon ab 50 bis 70 % des angegebenen Fehlerstromes auslösen können, sehen wir hier eine mögliche Ursache. Nach Rücksprache mit dem Hersteller und dem Hinweis, dass der Fehlerstrom gemäß DIN VDE 0701-0702 in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 3 bei diesem neuen Gerät zu hoch sei, bekamen wir folgende Antwort: "Die von Ihnen angeführte Norm VDE 0701-0702 trifft nicht auf stationäre Maschinen zu, sondern gilt nur für Haushaltsmaschinen, Kleingeräte und ortsveränderbare Maschinen und somit auch nicht für unser Produkt. Für Ihre Säge ist ein Fehlerstromschutzschalter Typ B mit 300 mA Voraussetzung. Dies wird auch vom Hersteller des Frequenzumrichters für die Drehzahlregelung vorgeschrieben." 1. Hätte die Maschine durch den Hersteller so in Betrieb genommen werden dürfen? 2. Gehört zur Übergabe der neuen Maschine die Prüfung der Schutzmaßnahmen durch Besichtigen, Erproben und Messen? Muss ein Messprotokoll entsprechend der gültigen Vorschriften erstellt und dem Käufer übergeben werden? 3. Muss der geforderte RCD vom Typ B in Verbindung mit einem entsprechenden Leistungsschalter gemäß DIN VDE 0641 noch nachträglich geändert werden? 4. Ist dieser RCD mit 300 mA für CEE-Steckvorrichtungen überhaupt zulässig?


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Autor
  • M. Lochthofen
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