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Arbeitsschutzunterweisung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz-Unterweisung "Entsorgung quecksilberhaltiger Leuchtmittel"

ep10/2016, 2 Seiten

Energiesparlampen müssen entsprechend dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem Gebrauch fachgerecht entsorgt und einem Recycling zugeführt werden. Da bei diesen Tätigkeiten die Freisetzung von Quecksilber nicht ausgeschlossen werden kann, müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden.


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Autor
  • M. Piskorz
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