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Betriebsführung
Das Thema Betriebsführung im Elektrohandwerk umfasst verschiedene Bereiche. Wichtige Bestandteile sind unter anderem: Arbeits- und Gesundheitsschutz, Recht, Arbeitsschutzunterweisung, Buchführung bzw. Finanzen und Steuern, Betriebsorganisation sowie Versicherungen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Recht
Der Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein wichtiges Thema innerhalb der Betriebsführung. Eine Vielzahl an Normen und Vorschriften bieten richtungsweisende Prinzipien und Regeln, welche eine Gestaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb ermöglichen. Sie geben Verantwortlichen und ihren Beratern eine Handlungsanleitung bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen und wichtigen Schutzmaßnahmen.
Wichtige Normen und Vorschriften für verantwortliche Elektrofachkräfte
Den Arbeiten von Elektrofachkräften liegen eine Reihe von Normen und Vorschriften zugrunde. Sie betreffen zum Beispiel wichtige Verhaltensweisen, um Unfälle zu vermeiden oder erläutern Handlungsweisen bei Prüfverfahren, Prüftechniken und Prüfprotokollen.
Die deutsche Normenorganisation ist das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN). Im Bereich der Elektrotechnik werden die Aufgaben durch die Deutsche Elektrotechnische Kommission (DKE) und den Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) übernommen.
Eine Elektrofachkraft muss sich über die wesentlichen Inhalte sowie die Anwendungspraxis der für Elektrofachkräfte wichtigen Normen und Regelungen nicht nur bewusst sein, sondern diese auch entsprechend umsetzen können. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es rechtlich entscheidend, inwieweit Sicherheitsvorkehrungen und Normanforderungen erfüllt worden sind oder nicht.
Im Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden sich DGUV-Vorschriften, -Regeln, -Grundsätze und -Informationen. Die wichtigen Schriften können im Medienportal der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) direkt eingesehen und auch heruntergeladen werden. Außerdem werden die maßgeblichen staatlichen Gesetze und Verordnungen sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zur Verfügung gestellt. Sobald Normen geändert, umbenannt oder unter neuem Namen zusammengelegt werden, finden sich hier aktuelle Informationen dazu.
Zu den wichtigen Rahmenbedingungen für Elektrofachkräfte gehören:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) sowie Vorschrift DGUV Vorschrift 3
- Technische Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)
- DIN VDE 0105-100 für Anlagenverantwortliche
- DIN VDE 1000-10 für die verantwortliche Elektrofachkraft
Arbeits- und Sicherheitsschutzunterweisung im elektrotechnischen Bereich
Eine Elektrofachkraft ist im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dazu verpflichtet, sich stets auf dem neuesten sicherheitstechnischen und fachlichen Stand zu halten und an einer jährlichen Unterweisung für Elektrofachkräfte teilzunehmen.
Betriebsorganisation, Finanzen und Steuern
Die Betriebsorganisation gehört zu den wichtigen Eckpfeilern der Betriebsführung. Es finden sich zahlreiche Ansätze für die Organisation eines Elektrohandwerksbetriebes. Welche Form für das eigene Unternehmen passend ist, hängt oft auch von der Größe des Betriebs ab.
Es gibt viele Möglichkeiten und Ansätze, um die Abläufe und Strukturen innerhalb eines Elektrounternehmens zu optimieren. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von Betriebssoftware für planerische Aufgaben, wie zum Beispiel epINSTROM.
Mit der Planersoftware lassen sich Niederspannungsanlagen, von der Einspeisung bis zum Verbraucher berechnen. Die Software ist ideal für Elektrotechniker geeignet, welche Elektro-Anlagen oder Schutzeinrichtungen berechnen. Das Programm besticht durch seine einfache Handhabung und bietet die Möglichkeit mit nur wenigen Werkzeugen ganze Elektroinstallationsanlagen zu planen. Die Dimensionierung von Kabeln, Leitungen und Schutzeinrichtungen lässt sich damit einfach umsetzen.
Der Einsatz von Software ist auch für finanzielle, kaufmännische Themen, wie die Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben, möglich. Das Kapitel Geschäftsausstattung gehört ebenfalls zur Betriebsorganisation.
Versicherungen für Elektrofachkräfte
Für die erfolgreiche Betriebsführung eines Elektrobetriebes ist der Abschluss einiger Versicherungen unabdingbar. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche Personen- und Sachschäden Dritter abdeckt, gehört auf jeden Fall dazu. Die Einrichtung des Betriebes, das Werkzeug oder auch gelagerte Waren lassen sich mithilfe einer Inhaltsversicherung schützen. Sinnvoll können auch eine Ertragsausfall- sowie eine Gebäudeversicherung sein.
Eine angestellte Elektrofachkraft ist über ihren Arbeitgeber abgesichert, zum Beispiel über die Betriebshaftpflichtversicherung.