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Leseranfragen
Abo ep 3/2013
Prüfen der Spannungsfestigkeit
Innerhalb unserer Fertigungsbereiche sind Prüfplätze eingerichtet, an denen die Spannungsfestigkeit von verschiedenen Produkten ermittelt wird. Verwendet werden hierbei Sicherheitsprüfspitzen. Die Prüfgeräte liefern Spannungen bis AC 3 kV, der Prüfstrom beträgt bis zu 10 mA. Die in der Norm DIN EN 50191 [1] enthaltenen Festlegungen zu den Prüfplätzen sowie die Anforderungen bei der Verwendung von Sicherheitsprüfspitzen wurden berücksichtigt. Unsicher sind wir jedoch, wie ein solcher Prüfplatz hinsichtlich folgender Aspekte zu gestalten ist: • Welche Qualifikation muss das Personal aufweisen (unterwiesener Laie, EUP, EFK)? • Wie sind Abschrankungen zu gestalten (Wände mit 1 800 mm Höhe wie im Prüffeld oder nur Ketten, Seile usw.)? • Ist zwangsläufig ein Berührungsschutz erforderlich? weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Mess- und Prüftechnik, Qualifikation
Abo ep 4/2012
Fortbildung der VEFK
Ich bin im öffentlichen Dienst als Mess- und Regelmechaniker beschäftigt. Da in unserem Bereich keine verantwortliche Elektrofachkraft beschäftigt war, hat man mich als Elektromeister dazu bestimmt. Im Betrieb sind keine VDE-Bestimmungen vorhanden und ich bin auch nicht mehr mit den "Rechten und Pflichten" eines Meisters auf dem aktuellen Stand. Deshalb wollte ich ein Seminar des TÜV Rheinland (aktuelle VDE-Bestimmungen für die verantwortliche Elektrofachkraft) besuchen. Leider wurde mir dies bislang aus Kostengründen verweigert. Muss eine verantwortliche Elektrofachkraft regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und welche Seminare/Lehrgänge sind für die Weiterbildung vorgeschrieben? In unserem Unternehmen sind Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) tätig. Die EuP prüfen regelmäßig in den Servicestationen im gesamten Bundesgebiet Geräte nach BGV A3. Da kann man natürlich nicht immer dabei bzw. vor Ort sein, um diese Prüfungen zu überwachen. Wie oft im muss ich die EuP kontrollieren und beim Messen besuchen? weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Qualifikation
Abo ep 4/2011
Ausführung elektrotechnischer Tätigkeiten durch Mechatroniker
Ist ein Mechatroniker dazu berechtigt, selbstständig oder auf Weisung eines Vorgesetzten (der keine Elektrofachkraft ist) elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu reparieren? Bei der Ausbildung dieses Mechatronikers war die Thematik "Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen bis 1000 V" nicht Bestandteil der Prüfung, sondern nur Lehrinhalt in einer bestimmten Anzahl theoretischer Stunden. Zudem wurde dabei das Thema Schutzmaßnahmen nur "gestreift". weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Qualifikation
Abo ep 2/2011
Elektrotechnische Arbeiten durch nicht qualifiziertes Personal
Ein großes Einzelhandelsgeschäft mit mehreren Etagen betreibt zahlreiche Metalldampfleuchten, von denen jede über ein eigenes Vorschaltgerät mit 4 KV Zündspannung verfügt. Nun möchte der Kunde in Zukunft selbst die fest angeschlossenen Vorschaltgeräte wechseln. Der Einzelhändler hat keinen eigenen Elektriker, aber einen Verkäufer, der vor 20 Jahren Elektriker gelernt hat. Dieser soll die Reparaturen nun durchführen. Sein Chef schickte ihn auf einen TÜV-Lehrgang für Hausmeistertätigkeiten. Als ich meine Bedenken anmeldete (schließlich herrscht dort reger Publikumsverkehr), zeigte er mir ein TÜV-Zertifikat, laut dem dieser Mitarbeiter nun Steckdosen und Lichtschalter wechseln dürfe. Der Chef wies mich an, ihm zu zeigen wie die betreffenden Vorschaltgeräte gewechselt werden und dann ein selbst erstelltes Zertifikat zu unterschreiben, das besagt, dass ich den Mitarbeiter in den Umgang mit den Vorschaltgeräten eingewiesen habe. Ich habe mich geweigert, dies zu tun. Darf der Verkäufer tatsächlich Vorschaltgeräte wechseln? Wer haftet für einen von ihm verursachten Schaden? Wer ist verantwortlich, wenn z. B. das Gebäude abbrennt und festgestellt wird, dass der Lampenanschluss fehlerhaft war? weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Qualifikation
Abo ep 11/2010
Instandhaltungsarbeiten hinter Messeinrichtung
Laut NAV ist es bei Instandhaltungsarbeiten "hinter" der Messeinrichtung, also an der Verbraucheranlage, nicht notwendig, eine Elektrofachkraft einzusetzen, die in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Wie ist aber die Sachlage bei Erweiterungen, Änderungen oder kompletter Neuinstallation "hinter" der Messeinrichtung – dürfen diese Arbeiten auch von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden, die nicht im Installateurverzeichnis eingetragen ist? weiter...
Themenbereiche: Installationstechnik, Leseranfragen, Qualifikation
Abo ep 7/2010
Prüfungen durch EFK für festgelegte Tätigkeiten
Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie an ortsveränderlichen elektrischen Geräten dürfen nur von befähigten Personen gemäß TRBS 1203-3 vorgenommen werden, die über eine entsprechende Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Würde eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten diesen Anforderungen genügen, wenn u. a. auch die Prüftätigkeiten in einem 80-Stunden-Seminar behandelt wurden? Kann man von Berufserfahrung sprechen, wenn die oben genannten Personen bereits vor Inkrafttreten der TRBS 1203-3 diese Prüftätigkeiten durchgeführt haben? Dürfen die Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten selbständige Prüftätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln ausüben? weiter...
Themenbereiche: Mess- und Prüftechnik, Leseranfragen, Qualifikation
Abo ep 6/2010
Laien im Umgang mit CEE-Betriebsmitteln
Ich werde als Praktiker in der Eventbranche oftmals danach gefragt, ob das Zusammenstecken von CEE-Leitungen und Unterverteilungen als Errichtung einer elektrischen Anlage gilt und demnach eine Elektrofachkraft die Fachverantwortung übernehmen muss. Oft wird diese Situation als das Benutzen von steckerfertigen Betriebsmitteln ausgelegt, was ja bedeutet, dass jeder Laie eine 63-A-CEE-Verteilung aufstellen und in Betrieb nehmen dürfte. Gibt es für den geschilderten Sachverhalt genauere Vorgaben als in der DIN VDE 0105 (nationales Vorwort)? weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Qualifikation
Abo ep 4/2010
Regelung der NAV
Interessiert habe ich im ep 6/2009 die Antwort auf eine Leseranfrage gelesen, in der es um das Thema „Berechtigung zu Arbeiten an Verbraucheranlagen“ geht. Hierzu habe ich kürzlich die Weiterbildung „TREI Technische Regeln der Elektroinstallation“ bei unserer örtlichen Handwerkskammer besucht. Verwundert hat mich folgende Aussage in der Antwort: „Mit Ausnahme des Abschnittes zwischen Hausanschlusskasten und Messeinrichtung bedarf es für Instandhaltungsarbeiten nicht mehr der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers.“ Diese Aussage halte ich für gefährlich und falsch, da die Niederspannungs-Anschlussverordnung im § 13, Absatz 2, für den benannten Bereich nur den Spannungsfall bei Instandhaltungsarbeiten ausschließt. Der Anschluss an das Niederspannungsnetz muss somit bei allen elektrischen Betriebsmitteln, die nicht über einen Schutzkontaktstecker verfügen, von einem eingetragenen Installateur vorgenommen werden. Rein rechtlich gilt dies auch für die Deckenlampe aus dem Baumarkt. Aber wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Qualifikation, Normen und Vorschriften
Abo ep 2/2010
Anlagenverantwortung für TK- und Datennetze
Unser langjähriger Anlagenverantwortliche für Telefon- und Datennetze ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und derzeit ist nicht geplant, diese Stelle neu zu besetzen. Mein Kollege ist mit der Frage an die IT-Abteilung herangetreten, wer die Nachfolge der Anlagenverantwortung übernehmen soll. Nach unserem Kenntnisstand ist für die Ausübung einer solchen Position entweder eine Person mit der Techniker- oder Meisterqualifikation oder ein Geselle mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, der auch an entsprechenden Schulungen teilgenommen hat, erforderlich. Dies können wir leider nicht erfüllen, da in unserer Abteilung keine Person mit entsprechender Qualifikation beschäftigt ist. Ich persönlich habe eine Ausbildung als Energieelektroniker absolviert, allerdings nie in diesem Beruf gearbeitet. Das Aufgabengebiet des ausgeschiedenen Kollegen ist aufgeteilt worden. Die Organisation der Arbeiten erledige ich. Die Konfigurationsarbeiten an der TK-Anlage werden von einem externen Dienstleister durchgeführt. Arbeiten an den Kabelnetzen für Telefon und Daten werden durch eine Elektrofirma nach meinem Auftrag durchgeführt. Wie können wir die Position eines solchen Anlagenverantwortlichen korrekt besetzen? weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Informations- und Kommunikationstechnik, Qualifikation
Abo ep 6/2009
Berechtigung zur Arbeit an Verbraucheranlagen
Ich bin als Elektrotechnik-Meister bei einer Firma beschäftigt, die im Bereich Fernmeldetechnik (Telekommunikations- und Gefahrenmeldeanlagen usw.) tätig ist. Nun erklärte mit kürzlich ein Mitarbeiter eines Verteilungsnetz-Betreibers (VNB), dass ich keinerlei Arbeiten an Verbraucheranlagen (230 V/400 V) unserer Kunden durchführen darf, da unsere Firma nicht im Installateurverzeichnis des VNB eingetragen ist. Das würde bedeuten, dass ich nicht einmal eine Telefonanlage an die 230-V-Verbraucheranlage anschließen darf, wenn sie nicht über einen Schuko-Stecker versorgt wird, sondern über eine NYM-Leitung anzuschließen ist. Wenn das wirklich so ist, frage ich mich, wofür es die Seminare „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ für andere Gewerke gibt, auf dessen Basis z. B. Tischler Elektro-Herde oder die Küchenbeleuchtungen anschließen. Welche Regelungen gelten z. B. für Haustechniker im öffentlichen Dienst oder für Betriebselektriker, die Reparaturen sowie Erweiterungen an elektrischen Anlagen durchführen und auch nicht im Installateurverzeichnis des VNB aufgeführt sind? Welche Berechtigungen haben meine Arbeitskollegen, die gelernte Fernmelder sind und ein Seminar zum Thema „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ besucht haben – muss ich diese Mitarbeiter vor jeglichen Arbeiten an 230-V-Anlagen nochmals einweisen? Wie sieht es bei elektrischen Unfällen oder sicherheitsrelevanten Falschverdrahtungen mit dem Versicherungsschutz aus? Kann ich haftbar oder verantwortlich gemacht werden, wenn es bei Mitarbeitern zu Unfällen kommt? weiter...
Themenbereiche: Leseranfragen, Aus- und Fortbildung, Qualifikation






