Zum Hauptinhalt springen 
Elektrotechnik | Sicherheitstechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Austauschen und Prüfen von Notleuchten

ep9/2014, 2 Seiten

? Wir betreuen für einen Kunden mehrere Gewerbeimmobilien mit verschiedensten Nutzungen. Dabei handelt es sich nicht um öffentliche Gebäude, Versammlungsstätten und Ähnliches, sondern meist um Lagerhallen, Produktionsstätten oder Tiefgaragen. Der Kunde bat uns nun, die „Notleuchten“ zu prüfen und dann eine entsprechende Prüfbescheinigung auszustellen. Vorhanden sind Einzelbatterieleuchten, teilweise in Dauer- oder Bereitschafts-Schaltung mit 1 h oder

3 h Notlichtdauer. Da einige Leuchten defekt sind, müssen diese ausgetauscht werden. Um nun möglichst nur einen Typ Leuchten zu verwenden, stellen sich uns folgende Fragen:

 

Wer legt fest, ob eine Leuchte für eine oder für drei Stunden Notlichtdauer ausgelegt sein muss – können wir nicht einfach alle Leuchten für drei Stunden auslegen?

 

 

Wann muss eine Dauer- oder Bereitschafts-Schaltung gewählt werden? Bei einer Dauer-Schaltung muss jedes Jahr das Leuchtmittel (meist TL 8W mini) getauscht werden, da es dann etwa 8 000 h in Betrieb war. Könnten wir alle Leuchten auch mit Bereitschafts-Schaltung betreiben?

 

 

Grundsätzlich fragen wir uns, ob wir als Elektroinstallationsbetrieb überhaupt diese Leuchten prüfen und eine Prüfbescheinigung ausstellen dürfen?

 

 

In welchen Zeitabständen ist zu prüfen?


Weiterlesen mit epPlus oder epDIGITAL
Nie waren verlässliche Informationen wichtiger.

Testen Sie jetzt epPLUS oder epDIGITAL für
60 Tage kostenlos
Sie können auch nur den
Artikel für 2,00 € kaufen
Falls Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, loggen Sie sich ein und achten Sie darauf, dass Ihr Abonnement mit Ihrem Profil verknüpft ist. Sollten Sie Abonnent sein und noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses hier anlegen.

Autor
  • Dipl.-Ing. (FH) Ing. Friedemann Schmidt
Sie haben eine Fachfrage?