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Themenbereiche: Leseranfragen, Blitz- und Überspannungsschutz

Personenschutz bei Gewitter im Schwimmbad

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Ich bin als Haustechniker in einem kommunalen Freizeitbad tätig. Das Bad verfügt über ein Außenbecken, welches über einen Ausschwimmkanal mit dem Becken im Innenbereich verbunden ist. Außerdem gibt es im Innenbereich noch ein Kinderbecken, ein Bewegungsbecken und ein Sportbecken. Am Gebäude befindet sich ein Rutschenturm mit einer 100 Meter langen Rutsche. Das Gebäude verfügt über eine Blitzschutzanlage auf dem Dach, die regelmäßig gewartet wird. Bei einem Gewitter räumen wir das Außenbecken, das Innenbecken sowie auch das Kinderbecken, da diese Becken über eine gemeinsame Aufbereitungsanlage miteinander verbunden sind. Zudem wird der Rutschenturm während eines Gewitters gesperrt, da er den höchsten Punkt des Gebäudes darstellt. Dies geschieht zur Sicherheit unserer Gäste, falls doch mal ein Blitz in das Außenbecken oder in die Liegewiese einschlagen sollte. Müssten die übrigen Becken bei Gewitter ebenfalls geräumt werden, auch wenn sie zu den zuvor genannten Becken – außer über das Gebäude (Beton und Bewehrungsstahl) – keine Verbindung haben? Besteht durch diese Verbindung die Möglichkeit, dass die Spannung des Blitzes sich in die übrigen Becken verteilt? Kann von der Feuchtigkeit im Beckenumgang eine Gefahr für die Gäste des Freizeitbads ausgehen?

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