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Themenbereiche: Leseranfragen, Mess- und Prüftechnik
Prüfen von Geräten der Schutzklasse III
Beim Prüfen elektrischer Geräte der Schutzklasse III (z. B. Mobiltelefone, Laptops und Netzwerk-Hubs) gemäß DIN VDE 0701-0702 kann ich lediglich eine Sichtprüfung durchführen, die eigentlich nur darin besteht, mechanische Beschädigungen aufzuspüren. Muss ich bei "ungefährlichen" Geräten mit Schutzkleinspannung eigentlich überhaupt die Elektrosicherheit nach DIN VDE 0701-0702 nachweisen? Muss ich dann auch die extrem aufwändige Dokumentation vornehmen und die sehr unschöne Prüfmarke aufbringen?
ep 4/2012 pdf [183.43kB] 3 Seite(n) K. Bödeker
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