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Themenbereiche: Leseranfragen, Schutzmaßnahmen und -einrichtungen, Heizung/Lüftung/Sanitär
Kurzschluss- und Überlastschutz von Abtau- und Abflussheizungen
Kühlzellenverdampfer bei Lebensmittelhändlern werden bei Temperaturen um den Gefrierpunkt mit Abtauheizungen ausgestattet. Zudem erhalten die Tauwasserabläufe eine eigene Ablaufheizung. Die Ablaufheizung versorgen wir über die Spannungsversorgung der Heizung des Verdampfers. Einer unserer Kunden bemängelt die von uns ausgeführte Installationen wie folgt: „ ...fehlende getrennte Absicherung von Abtauheizungen und Abflussheizungen. Ggf. ist hier alternativ der Nachweis zu erbringen, dass bei einem Fehler in der Tauwasserablaufheizung der Fehler- bzw. Kurzschlussreststrom die vorgeschaltete Sicherung zur Auslösung bringt. Siehe hierzu u. a. DIN/VDE 0100 Teil 430, insbes. Abschnitt 5 und 6 – Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom...“. Die verwendete Tauwasserablaufheizung hat eine Leistung von 110 W bei einer Länge von 2 m. Der Gesamtwiderstand der Heizspindel beträgt 481 Ohm. Abhängig davon, wo nun der Fehler in der Heizung auftritt, verringert sich ihr Widerstand. Angenommen, der Fehler in der Heizung würde an dem Ende auftreten, wo die Heizkordeln verbunden sind (in der Mitte der Heizung), dann würde der Widerstand noch 240,5 Ohm betragen. Somit würde ein Strom von 0,96 A fließen, der natürlich eine Vorsicherung von 10 A nicht auslösen könnte. Die von dem Kunden angeführten Normen betreffen den Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom und sind unserer Meinung nach nicht auf die Heizung anwendbar, weil diese einen Verbraucher darstellt, der weder ein Kabel noch eine Leitung im herkömmlichen Sinn ist. Bei einem Kurzschluss am Anfang der Heizung würden die Überstromschutzeinrichtungen auslösen, da der Kurzschlussstrom größer als 10 A wäre. Anders wäre dies jedoch bei Fehlern, die ab einer Länge von etwa 19 cm der Heizung auftreten. Ab da liegt der dann mögliche Kurzschlussstrom aufgrund des Widerstands der Heizung unter 10 A. Bei einer eigenen Absicherung, z. B. mit Hilfe eines LS-Automaten von 1 A, könnte dann im Fehlerfall auf der Zuleitung der Heizung trotzdem ein Strom von 0,96 A fließen ohne auszulösen. Sind wir verpflichtet, die Tauwasserablaufheizung separat abzusichern?
ep 5/2011 pdf [160.11kB] 3 Seite(n) W. Baade
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