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Kategorie: Personen/Firmen

Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Hersteller von automatischen Türsystemen

26.07.2012

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes (Foto: BKartA)

Das Bundeskartellamt hat am 20.07.2012 wegen verschiedener Absprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 2,4 Mio. Euro gegen acht Hersteller automatischer Türsysteme und ihren Verband sowie einen verantwortlichen Mitarbeiter verhängt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: "Die wettbewerbswidrigen Absprachen betrafen einheitliche Preisspannen für bestimmte Herstellerleistungen sowie die Vereinheitlichung von Rabatten, Stundensätzen und Anfahrtspauschalen für die interne Abrechnung von Ersatzteilen und Subunternehmerdienstleistungen. Die verhängten Geldbußen sind moderat und tragen damit der Art und Schwere der getroffenen Absprachen angemessen Rechnung."

Bei den acht Unternehmen und dem Verband handelt es sich um

  • Assa Abloy Entrance Systems GmbH, Dieburg,
  • Blasi GmbH, Mahlberg,
  • Boon Edam GmbH, Düsseldorf,
  • Dorma Automatic GmbH + Co. KG KT Systeme, Ennepetal,
  • Geze GmbH, Leonberg,
  • Kaba Gallenschütz GmbH, Bühl,
  • Landert Motoren AG, Bülach/Schweiz,
  • record Türautomation GmbH, Wuppertal, und
  • Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bausysteme e. V., Hagen, (WIB).

Die Absprachen wurden nach Aussagen des Kartellamts z. T. im Rahmen der Verbandsarbeit unter Beteiligung von Mitarbeitern der WIB getroffen, die deshalb ebenfalls bebußt wurde. Eingeleitet wurde das Verfahren im Jahre 2009 aufgrund eines Bonusantrags der zur Gretsch-Unitas-Gruppe gehörenden weiteren Automatiktür-Hersteller GU Automatic GmbH, Rheda-Wiedenbrück, und GU Service GmbH & Co. KG, Ditzingen, gegen die deshalb keine Geldbußen verhängt wurden. Blasi und record, die in einem späteren Verfahrensstadium einen Bonusantrag einreichten, erlangten dadurch zumindest eine Bußgeldreduktion.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings hätten sich, so das Bundeskartellamt, mit Ausnahme der Geze GmbH alle Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. „Settlement") bereit erklärt.

In einer Pressemitteilung teilte die Geze GmbH gestern mit, dass sie die Geldbuße nicht akzeptieren und den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen werde. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass weder die Darstellung des Sachverhalts noch die rechtliche Bewertung durch das Bundeskartellamt zutreffend seien.