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Themenbereiche: Schutzmaßnahmen und -einrichtungen
Schutzpotentialausgleichsleiter-Mindestquerschnitte
Der in VDE 0100-200 definierte und in VDE 0100-410 geforderte Schutzpotentialausgleichsleiter für die Verbindung mit der Haupterdungsschiene muss laut VDE 0100-540:2007-06 (Abschn. 544.1.1) einen Mindestquerschnitt von 6mm2 Kupfer haben, und das unabhängig vom Querschnitt der Außenleiter. Dieser Mindestquerschnitt erfüllt nicht überall und immer die praktisch auftretenden Anforderungen.
ep 8/2010 pdf [87.34kB] 3 Seite(n) E. Hering
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