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Themenbereiche: Leseranfragen, Brand- und Explosionsschutz
Austauschintervall für Akkus in RWA-Anlagen
Gibt es eine Vorschrift, die verlangt, dass die Akkus einer RWA-Anlage unabhängig vom deren Kapazitätszustand alle vier Jahre ungeprüft ausgetauscht werden müssen? Im vorliegenden Fall wurden die Akkus im Verlauf ihrer vierjährigen Betriebszeit nicht entladen. Das durch sie versorgte motorbetriebene Fenster ist lediglich ein Mal pro Jahr bei der Inspektion betätigt worden.
ep 8/2010 pdf [74.91kB] 1 Seite(n) F. Schmidt
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