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Themenbereiche: Blitz- und Überspannungsschutz

Blitzschutzsysteme in ex-gefährdeten Bereichen

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Grundsätzlich müssen elektrische Anlagen und Blitzschutzsysteme vor der Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten sowie in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Da gerade Anlagen in ex-gefährdeten Bereichen mit Blitzschutzsystemen ausgerüstet sind, kommt der Prüfer immer wieder in Bereiche, die nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als überwachungsbedürftige Anlagen gelten. Der Beitrag begründet die Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen aus der Sicht des Explosionsschutzes und geht auf besondere Anforderungsmerkmale an Klemmen, Verbinder und Rohrleitungsanschlüsse ein.

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