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Themenbereiche: Leseranfragen, Licht- und Beleuchtungstechnik

Mindest-Beleuchtungsstärke für Tiefgaragen

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Gemäß DIN 12464 ist in Tiefgaragen eine Mindest-Beleuchtungsstärke von 75 Lux vorgeschrieben, wohingegen laut der neusten Fassung der Garagenverordnung in Hessen nur mindestens 20 Lux zulässig sind. Wir haben im Auftrag des Betreibers in einer Frankfurter Tiefgarage mit etwa 250 Stellplätzen einen Mittelwert von 34 Lux gemessen und den Betreiber der Anlage darauf hingewiesen, das hier gemäß DIN 12464 75 Lux gefordert sind. Dieser beruft sich aber folgendermaßen auf die Garagenverordnung: „... Dennoch fragen wir nach, ob es sich bei der DIN 12464 (EN) nicht ausschließlich um eine DIN-Norm für Arbeitsstätten handelt. Die Tiefgarage dient unserem Sachstand entsprechend nicht als Arbeitsstätte, sondern wird vielmehr als Besuchergarage für die Besucher der Gewerbetreibenden Einkaufs-Markt und Baumarkt genutzt. Ist hier sodann nicht die Garagenverordnung maßgebend?“ An welche Norm/Vorschrift müssen wir uns bei der Sanierung der Beleuchtungsanlage in den Tiefgaragen halten? Welche Mindest-Beleuchtungsstärke ist für eine Tiefgarage vorgeschrieben?

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