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Themenbereiche: Installationstechnik, Leseranfragen

Energiezählung nach Erhöhung der Leistung

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Ein Auftraggeber und „Planer“ möchte seine Anlage erweitern und hat dadurch einen erhöhten Leistungsbedarf, was er durch eine Direktmessung (in Thüringen üblicherweise 3 x 50 A) absichern kann. In der Regel muss hierfür eine Wandlerzählung installiert werden. Um Kosten einzusparen, kam der Auftraggeber auf die Idee, einen zweiten Zählerplatz mit nochmals 3 x 50 A zu installieren und die gezählten Adern phasengleich hinter der Hauptleitungsklemme zusammenzuklemmen um dann 3 x 100 A zur Verfügung zu haben. Ich gehe davon aus, dass diese Installationsweise nicht zulässig ist. Allerdings habe ich in den VDE-Bestimmungen weder Argumente gefunden, die dagegen sprechen, noch fand ich Angaben dazu, unter welchen Bedingungen eine solche Installation möglich ist. Ist die beschriebene Installationsweise zulässig – und wenn ja, welche Bestimmungen und Vorschriften sind dabei zu beachten?

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