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Rechtsbegriffe der Normung
ep Photovoltaik 1-2/2010
H.-J. Slischka
PDF, 205 KByte

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Als Norm werden in der Gesellschaft oder in bestimmten Bereichen als verbindlich anerkannte Festlegungen, Regeln oder Maße bezeichnet. Das Wort Norm besitzt eine Mehrfachdeutung, so z.B. als Rechtsnorm für eine gesetzliche rechtsbezügliche Vorschrift oder als anerkannte Regel der Technik, die durch den Prozess der Normung erarbeitet wurde.

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